GEOportal: Erklärung zur Barrierefreiheit

IT.NRW ist bemüht, alle Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Je nach Schwere der motorischen und/oder visuellen Behinderung kann die Nutzung des GEOportals jedoch stark eingeschränkt sein.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der Interministerieller Ausschuss für Geodateninfrastrukturen in Nordrhein-​Westfalen ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich grundsätzlich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Online-Karten und Kartendienste fallen nicht in den Anwendungsbereich der vorangehend genannten Rechtsvorschriften. Dennoch sind wir bemüht, das Geoportal NRW so barrierearm wie möglich zu gestalten.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Prüfung vom 21.03.2022 - 31.03.2022 durch das Kompetenzzentrum Barrierefreie IT von IT.NRW.

Diese Erklärung wurde am 07.04.2022 erstellt.

Barrieren melden

Bitte melden Sie Elemente dieses Webangebots bei denen die Zugänglichkeit und die barrierefreie Bedienung der Seitenelemente verbessert werden könnten.  Meldeformular

Bitte geben Sie bei Anfragen unbedingt die Bezeichnung der jeweiligen Internetseite an und versuchen Sie das Problem so exakt wie möglich zu beschreiben. Nur so können wir Ihnen schnell weiterhelfen, damit Sie unser Internetangebot wieder uneingeschränkt nutzen können.
Beachten Sie, dass Sie uns durch die Kontaktaufnahme via E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis übermitteln (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO). Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zeitnah zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail:  ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter  www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen

Sie erreichen die Überwachungsstelle per E-Mail:  ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter  www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.